3. August 2020

Kündigungszustellung bei Kurierdiensten

Bei einer Kündigung handelt es sich auf Basis des Zivilrechtes, des Arbeitsrechtes sowie des Mietrechtes um eine Willenserklärung unter Vertragspartnern. Dabei wird im Zuge einer Kündigung die Entscheidung über die Beendigung eines eingegangenen Vertragsverhältnisses übermittelt. Dies erfolgt meist in Abwesenheit des Vertragspartners in schriftlicher Form. In diesem Falle entscheidet der Eingangszeitpunkt der Kündigung beim Vertragspartner über die Gültigkeit. Denn wirksam wird eine Kündigung erst mit dem Ablauf der gesetzlichen oder der im Vertrag festgelegten Kündigungsfrist. Somit wird eine Kündigung dann wirksam, wenn diese fristgerecht im Machtbereich des anderen Vertragspartners angekommen ist.

Unter dem Begriff „Machtbereich“ werden in diesem Zuge beispielsweise der Briefkasten, die Wohnung oder auch Geschäftsräume des Vertragspartners verstanden. Dabei ist es aus rechtlicher Sicht stets von Vorteil, einen Zeugen zu haben, der sowohl den Inhalt als auch die Zustellung der Kündigung beweisen kann. Denn nur so kann ein Kündigungszugang auch zu einem späteren Zeitpunkt rechtssicher nachgewiesen werden.

Auf welchen Wegen kann eine Kündigungszustellung erfolgen?

Grundsätzlich existieren unterschiedliche Möglichkeiten, wie eine Kündigung zugestellt werden kann. Den rechtsichersten Weg stellt dabei die persönliche Überbringung einer Kündigung dar. Dabei sollte der Eingang der Kündigung durch ein Empfangsbekenntnis quittiert werden, wobei der Vertragspartner den Erhalt der Kündigung mit seiner Unterschrift bestätigt.

Ist eine persönliche Kündigungsübergabe allerdings nicht möglich, kann bei der Post ein Einwurfeinschreiben, ein Übergabe Einschreiben oder ein Einschreiben mit Rückschein beantragt werden. Allerdings sind diese Zustellungsmittel im Zuge einer Kündigungsübermittlung nicht geeignet, da hierbei der rechtssichere Zugang der Kündigung nicht gewährleistet ist. Auch ein späterer Nachweis des Kündigungszugangs kann hierbei aufgrund mangelnder Beweisketten nicht stattfinden. Daher empfiehlt sich für Zustellungen von Kündigungen, die nicht persönlich erfolgen können, Kurierdienste oder Anwälte zu beauftragen. Denn hierbei kann eine lückenlose Beweiskette von der Ausfertigung bis zur Zustellung der Kündigung gewahrt werden.

Kündigungszustellung mittels Kurierdienst und Bote

Bei Kurierdiensten kann eine Kündigungszustellung mittels Bote erfolgen. Diese Art der Kündigungszustellung bietet dem Kündigungsversender einen 100-prozentigen Zugangsnachweis. Um dabei auch die Rechtssicherheit der Kündigung garantieren zu können, ist eine exakte Abbildung des Zustellungsprozesses notwendig. Daher ist es Kurierdiensten ein besonderes Anliegen, ihren Aufraggebern lückenlose Beweisketten zu garantieren. Um den Kündigungszugang auch zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen zu können, findet in den meisten Fällen zudem eine Archivierung dieser Beweise statt.

YourKurier ist ein zuverlässiger Kurier in München. Als erfahrener Kurierdienst übernimmt dieser auch die Zustellung von Kündigungen, die stets rechtssicher an den Vertragspartner übergeben werden.

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